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Wichtige Hinweise

Ablehnung von Gesuchen

Aufgrund der begrenzten Mittel der Stiftung ist es nicht möglich, alle eingereichten Gesuche zu fördern. Die Ablehnung eines Gesuchs kann ohne Begründung erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf einen Förderbeitrag besteht nicht.

Verwendung der Beiträge

Die zugesprochenen Beiträge dürfen ausschliesslich zur Deckung der Ausgaben des vereinbarten Projektes verwendet werden.

Nichtverwendete Mittel

Wenn ein Projekt nicht zustande kommt, sind ausbezahlte Förderbeiträge der Stiftung zurückzuerstatten. Das Sekretariat ist jährlich, per 31. Dezember, über den Fortgang der mit den Mitteln der Stiftung finanzierten Projekte zu informieren.

Antragstellung

 

Der Stiftungsrat tagt jeweils im ersten Quartal des Jahres. Gesuche für das laufende Jahr sind bis spätestens am 15. Januar online  über das unten aufgeführte Anmeldeformular einzureichen

Alle Gesuche müssen eine detaillierte Erklärung über die Motivation und den Zweck des Projekts enthalten, dessen zeitliche Umsetzung, sowie einen Budget-, respektive Finanzplan. Es ist möglich, zusätzliche Dokumente via PDF hochzuladen oder externe Links aufzuführen.

 

Das Sekretariat kann Gesuche, die nicht der Stiftungszielsetzung und den Vergabekriterien entsprechen,  vorgängig ablehnen.

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