Zweck der Stiftung ist die finanzielle Unterstützung von Personen oder Institutionen mit anthroposophischer Zielsetzung und von Personen, die mit solchen Institutionen in enger Beziehung stehen und Personen oder Institutionen, deren Tätigkeit mit dieser Zielsetzung kompatibel ist.
Über uns
Zur Entstehung der Schwestern-Farnikova-Stiftung
Die Stiftung verdankt sich den Schwestern Miluška und Vlasta Farniková. Die gebürtigen Tschechinnen zogen nach dem Ersten Weltkrieg in die Schweiz, um Arbeit zu finden. Vlasta war in Riehen und später Arlesheim tätig. Miluška hat in Dornach, in der Nähe des Goetheanum ihre zweite Heimat gefunden. Sie haben sich im sozialen Bereich engagiert. Ihr Interesse galt vor allem den darstellenden, bildenden und musikalischen Künsten.
Die Stiftung wurde 1995 gegründet. Seither konnte der Stiftungsrat zahlreiche Projekte und Publikationen im Bereich Pädagogik, Kunst, Landwirtschaft, sowie Medizin unterstützen und begleiten.
Die Stiftung ist im Rahmen ihrer Zielsetzung und finanziellen Möglichkeiten bemüht, direkt und unbürokratisch Projekte zu unterstützen und zu begleiten, die zielführend Ergebnisse versprechen.
Die Stiftung legt besonderen Wert auf…
…kleinere, überschaubare Projekte, die klar formuliert und motiviert sind.
Originalität, Zukunftsfähigkeit, Nachhaltigkeit sind Kriterien für die Auswahl eingereichter Projekte.
Kontakt


DIE SCHWESTERN-FARNKIOVA-STIFTUNG
Das Sekretariat ist nicht regelmässig besetzt.
Wir beantworten Ihre Nachricht gerne so rasch wie möglich.
Spenden
Wenn Sie die Arbeit der Schwestern-Farnikova-Stiftung unterstützen möchten, nehmen wir gerne Ihre Überweisung auf folgendem Konto entgegen:
IBAN: CH44 0875 7000 0127 2791 3
Lautend auf: Schwestern-Farnikova-Stiftung
Da der Stiftungsrat auf ehrenamtlicher Basis wirkt, kommt ihr Beitrag den Projekten direkt zu Gute und ist je nach Wohnkanton und Höhe von den Steuern abziehbar.
Die Schwestern-Farnikova-Stiftung hat ihren Sitz im Kanton Basel-Stadt.
Antrag stellen
Wichtige Hinweise
Ablehnung von Gesuchen
Aufgrund der begrenzten Mittel der Stiftung ist es nicht möglich, alle eingereichten Gesuche zu fördern. Die Ablehnung eines Gesuchs kann ohne Begründung erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf einen Förderbeitrag besteht nicht.
Verwendung der Beiträge
Die zugesprochenen Beiträge dürfen ausschliesslich zur Deckung der Ausgaben des vereinbarten Projektes verwendet werden.
Nichtverwendete Mittel
Wenn ein Projekt nicht zustande kommt, sind ausbezahlte Förderbeiträge der Stiftung zurückzuerstatten. Das Sekretariat ist jährlich, per 31. Dezember, über den Fortgang der mit den Mitteln der Stiftung finanzierten Projekte zu informieren.
Antragstellung
Der Stiftungsrat tagt jeweils im ersten Quartal des Jahres. Gesuche für das laufende Jahr sind bis spätestens am 15. Januar online über das unten aufgeführte Anmeldeformular einzureichen
Alle Gesuche müssen eine detaillierte Erklärung über die Motivation und den Zweck des Projekts enthalten, dessen zeitliche Umsetzung, sowie einen Budget-, respektive Finanzplan. Es ist möglich, zusätzliche Dokumente via PDF hochzuladen oder externe Links aufzuführen.
Das Sekretariat kann Gesuche, die nicht der Stiftungszielsetzung und den Vergabekriterien entsprechen, vorgängig ablehnen.

